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Werbung – aber rechtssicher

© Depositphotos.com /  buecax
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Werbung ist das A und O wenn man auf sich aufmerksam machen will, aber nicht alles was möglich ist ist auch erlaubt. Besonders junge Unternehmer stoßen hier immer wieder auf Probleme und sehen sich mit Abmahnungen von Konkurenten konfrontiert.

Was alles erlaubt ist – oder viel mehr was nicht erlaubt ist – wird unter anderem im UWG, dem unlauterer Wettbewerb Gesetz geregelt. Verstöße gegen dieses Gesetz können teuer werden, so bekommen nicht wenige unerfahrene Unternehmer Post vom Anwalt der sie zur Einstellung der Wettbewerbsverletzung und der Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung auffordert, nebst eigener Kostennote. Wer eine solche Unterlassungserklärung bekommt ist gut damit beraten diese ernst zu nehmen und diese durch den eigenen Rechtsbeistand prüfen zu lassen. Die Abmahnung ist der Versuch der außergerichtlichen Einigung, ignoriert man diese können sich die Kosten sich vervielfachen da der Konkurent dann das Recht hat auf unterlassung zu klagen.

Typische Abmahngründe sind z.B. Werbesprüche wie „die Nummer 1 in Deutschland“ oder „das beste Produkt auf dem Markt“. Anfängern ist daher immer zu raten zunächst einen Anwalt zu konsultieren und ihre Werbemaßnahme durchzusprechen.

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